Wer ist Mieter und wer zieht ein?

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Eine wichtige Frage ist: Wer von den künftigen Wohnungsnutzern sind die Vertragspartner also die Mieter? Dies kann eine Person, können Ehepartner gemeinsam oder auch mehrere Personen sein (beispielsweise bei einer Wohngemeinschaft). Sind mehrere Personen Mieter, hat dies einige Konsequenzen. So müssen beispielsweise alle Mieter Änderungen (zum Beispiel einer Kündigung) schriftlich zustimmen.

Auch die Anzahl der mit in der Wohnung lebender Personen (also beispielsweise Kinder, Familienangehörige oder ein Lebensgefährte) muss im Mietvertrag genannt werden, damit der Vermieter die zu erwartenden Nebenkosten kalkulieren kann. Ziehen unerlaubt Personen ein, kann dies zu einer Kündigung führen.

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