Wird künftiger Mietanstieg vertraglich festgelegt?

istockphoto.com l © SusanneB_45267420_1170x350.jpg

In vielen Mietverträgen wird festgelegt, wie die Miete in den nächsten Jahren steigen wird. Der Vorteil für den Mieter: Er kann besser kalkulieren, wie sich seine Wohnkosten verändern werden und wird nicht von einer saftigen Mieterhöhung überrascht. Der Nachteil ist, dass die Miete in einigen Jahren unter Umständen höher ist als die ortsübliche Miete.

Der künftige Anstieg kann als Staffel- oder Indexmiete vereinbart werden. Bei einer Staffelmiete steigt die Miete in vereinbarten Schritten an. Bei einem Indexmietvertrag steigt die Miete entsprechend der Lebenshaltungskosten an. Welche Variante für den Mieter günstiger ist, lässt sich im Voraus nicht sagen, denn dies ist abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung. Steigen die Lebenshaltungskosten sehr gering, so ist natürlich eine Indexmiete die bessere Wahl. Sollten aber in der Region die Lebenshaltungskosten und damit auch die Mieten extrem in die Höhe schnellen, so wäre man mit einer Staffelmiete günstiger dran, weil dann die vereinbarten schrittweisen Erhöhungen den ortsüblichen Mieten hinterherhinken würden.

 

Lesen Sie weiter:

Mietvertrag prüfen lassen
Wer ist Mieter und wer zieht ein?
Stimmt die Wohnungsgröße?
Beidseitige Kündigungsausschlussklausel
Verboten! Verboten! Verboten!